Verhaltenskodex
Erklärung zum Verhaltenskodex für Unternehmen
VERHALTENSKODEX
Präambel
Als führende Entwickler, Hersteller und Lieferanten von qualitativ hochwertigen Druckchemikalien und verwandten technischen Produkten sowie Bereitsteller umfangreicher Serviceleistungen sind sich DC DruckChemie GmbH („DC“) und sämtliche ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften (nachfolgend gemeinsam die „DruckChemie-Gruppe“) ihrer Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern sowie gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt bewusst. Um der Gruppe zu helfen, diese Ziele zu erreichen, unterwirft sich die DruckChemie-Gruppe diesem Unternehmensleitbild, welches durch diesen Verhaltenskodex (Code of Conduct) ergänzt und in verbindlicher Form umgesetzt wird.
- Die DruckChemie-Gruppe ist davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit und hervorragende Leistungen wesentliche Elemente wirtschaftlichen Erfolges sind. Daher sind wir bestrebt, einen Mehrwert in jeglicher Hinsicht zu schaffen.
- Der Erfolg der DruckChemie-Gruppe basiert auf Qualität und Innovation. Daher wollen wir unsere hohen Qualitätsstandards auch in Zukunft beibehalten und weiterentwickeln. Um dies zu erreichen werden wir weiter eng mit unseren Kunden zusammenarbeiten und kontinuierlich Verbesserungen vorantreiben, um innovative Produkte und Lösungen zu entwickeln, die sowohl der DruckChemie Gruppe als auch ihren Kunden zu anhaltendem Erfolg verhelfen.
- Im Einklang mit ihren Werten und Prinzipien verhält sich die DruckChemie-Gruppe stets im Einklang mit dem Recht der Länder, in denen sie tätig ist.
- Die DruckChemie-Gruppe fühlt sich fortwährend den Belangen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet und ist sich ihrer entsprechenden Verantwortung bewußt. Diese Belange und die entsprechende Verantwortung der DruckChemie-Gruppe sollen nicht durch ökonomische Erwägungen verdrängt werden.
- Zu den wesentlichen Werten der DruckChemie-Gruppe gehören nicht zuletzt die Erfahrung, Kompetenz und Motivation ihrer Mitarbeiter. Wir ermuntern daher unsere Mitarbeiter, ihr Potential und ihre Fähigkeiten auszuschöpfen und werden ihre berufliche Entwicklung in jeder Hinsicht unterstützen.
Dieser Verhaltenskodex (Code of Conduct) basiert auf den Prinzipien und Werten der DruckChemie-Gruppe. Er formuliert die wesentlichen Richtlinien für ein rechtlich korrektes und verantwortungsvolles Verhalten und spiegelt so die Bemühungen der DruckChemie-Gruppe für ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten im Geschäftsverkehr wieder.
§1 Allgemeine Grundsätze
Sämtliche Geschäftsaktivitäten, Handlungen und Verhaltensweisen der DruckChemie-Gruppe und ihrer Mitarbeiter sollen mit den geltenden Gesetzen und den höchsten ethischen Standards vereinbar sein. Unsere Mitarbeiter haben sicherzustellen, dass sämtliche Gesellschaften der DruckChemie-Gruppe gegenüber Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern einen fairen und offenen Umgang pflegen.
§ 2 Mitarbeiter
(1) Arbeitssicherheit, Gesundheit und Arbeitsumfeld
Die DruckChemie-Gruppe fördert und fordert das Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbewusstsein ihrer Mitarbeiter und ist an einer fortwährenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen interessiert. Alle Mitarbeiter sollen die erforderlichen Schutzmaßnahmen befolgen, um Betriebsunfälle und -krankheiten zu vermeiden.
(2) Diskriminierungsverbot
Weder die DruckChemie-Gruppe noch ihre Mitarbeiter werden andere Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Rasse, Herkunft oder Abstammung, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Familienstands, ihrer Religion, einer Behinderung oder aus einem anderen Grund diskriminieren oder derartige Diskriminierungen dulden, sondern jedem Mitarbeiter die erforderliche Achtung und den nötigen Respekt hinsichtlich seiner Privatsphäre entgegenbringen.
§ 3 Interessenkonflikte
Sämtlicher Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe sind verpflichtet, Situationen zu vermeiden, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen können. Unvermeidbare Interessenkonflikte sind gegenüber dem jeweiligen Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters oder gegenüber dem Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe offen zu legen.
(1) Vermeidung von Interessenkonflikten
Sämtliche Mitarbeiter sollen sicherstellen, dass ihre privaten Interessen nicht mit den Unternehmensinteressen der DruckChemie-Gruppe in Konflikt geraten. Insbesondere sollen folgende Regeln beachtet werden:
- Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben haben sich allein an wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu orientieren.
- Bei Geschäften, an denen Mitarbeiter selbst oder ihre Familien (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und/oder andere Verwandte) in einem wirtschaftlich nicht unerheblichen Maße beteiligt sind, dürfen diese Mitarbeiter die DruckChemie-Gruppe nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung der jeweils betroffenen Tochtergesellschaft der DC oder des Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe vertreten.
- Jede wesentliche finanzielle Beteiligung (mehr als 10%) eines Mitarbeiters der DruckChemie-Gruppe an einem Wettbewerber oder Geschäftspartner der DruckChemie-Gruppe muss von der Geschäftsführung der jeweils betroffenen Tochtergesellschaft der DC oder dem Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe vorab schriftlich genehmigt werden. Ein solches Genehmigungserfordernis besteht ebenfalls für finanzielle Beteiligungen eines Mitarbeiters der DruckChemie-Gruppe an anderen Wirtschaftsunternehmen, sofern aus dieser Beteiligung Interessenskonflikte im Hinblick auf die Interessen des jeweiligen Mitarbeiters einerseits und die Interessen der DruckChemie-Gruppe andererseits entstehen können.
- Nebentätigkeiten dürfen nur nach Zustimmung der DruckChemie-Gruppe aufgenommen werden und sind zu unterlassen, wenn sie zu einem Interessenskonflikt im Hinblick auf die Interessen der DruckChemie-Gruppe führen können. Diese Maßgabe gilt auch für sonstige eigene Geschäftsinteressen von Mitarbeitern der DruckChemie-Gruppe.
Jeder Mitarbeiter hat seinen direkten Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe über jedes im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben stehende persönliche Interesse zu informieren, wenn die Gefahr eines Interessenkonfliktes oder einer Schädigung der Reputation der DruckChemie-Gruppe besteht.
(2) Gewährung von Vorteilen und Geschenken
Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe dürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit keinerlei unberechtigte Vorteile oder Geschenke anbieten oder gewähren.
Geschenke und Einladungen an Geschäftspartner sind nur dann erlaubt, wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen halten und nicht darauf abzielen, geschäftliche Entscheidungen in unredlicher oder unangemessener Weise zu beeinflussen. Geschenke und Einladungen können als angemessenen betrachtet werden, wenn sie unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besonderheiten der üblichen Geschäftspraxis entsprechen und nicht im Widerspruch zum geltenden Recht stehen. Jeder Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe hat zu jeder Zeit dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Anschein einer Unredlichkeit oder Unangemessenheit vermieden wird.
Für den Fall, dass ein Geschenk oder eine Einladung den üblichen Rahmen überschreiten würde, ist die vorherige Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten einzuholen.
(3) Annahme von Vorteilen und Geschenken
Sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe haben jegliche ungerechtfertigte, unredliche oder unangemessene Vorteile im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit abzulehnen.
Die Annahme von Geschenken, Einladungen oder sonstiger Vorteile ist nur in Ausnahmefällen gestattet, und zwar dann, wenn diese sich nach der üblichen Geschäftspraxis im angemessenen Rahmen bewegen. Bei Zweifeln hinsichtlich der Angemessenheit eines Geschenkes, einer Einladung oder eines sonstigen Vorteils ist die Geschäftsführung der jeweils zuständigen Tochtergesellschaft der DC oder der Compliance-Beauftragte der DruckChemie-Gruppe zu konsultieren.
Geschenke, die einen geringen Wert überschreiten, die jedoch mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehung nicht abgelehnt werden können, sind dem jeweils zuständigen Vorgesetzten anzuzeigen und der DruckChemie-Gruppe zu übergeben, die über ihre weitere Verwendung entscheiden wird. Sonstige einen geringen Wert überschreitende Vorteile dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des jeweils zuständigen Vorgesetzten angenommen werden.
Direkte finanzielle Zuwendungen dürfen unter keinen Umständen angenommen werden.
(4) Zuwendungen an Amtsträger
Geschenke, Zuwendungen, Einladungen oder sonstige Arten der Vorteilsgewährung an Beamte, Politiker und andere Vertreter öffentlicher Einrichtungen („Amtsträger“) dürfen unter keinen Umständen getätigt werden, sofern sie die Unabhängigkeit der adressierten Amtsträger beeinträchtigen oder gefährden könnten.
(5) Bestechung und Korruption
Im Umgang mit öffentlichen Behörden, Kunden und Lieferanten werden weder die DruckChemie-Gruppe noch ihre Mitarbeiter direkt oder indirekt Schmiergelder, Kick-backs, Bestechungsgelder oder sonstige unrechtmäßige oder unangemessene Vorteile anbieten oder gewähren oder sich anderer korrupter Geschäftspraktiken bedienen. Die direkte und indirekte Verwendung von Geldern der DruckChemie-Gruppe für politische Zuwendungen an Organisationen oder an Kandidaten für ein öffentliches Amt ist strengstens untersagt. Sofern solche Zuwendungen nach geltendem Recht erlaubt sind, so müssen sie in einer transparenten und umsichtigen Art und Weise erfolgen und bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe. Derartige Zuwendungen sind in den Geschäftsbüchern aufzuführen.
(6) Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden
Die DruckChemie-Gruppe fühlt sich einem fairen und offenen Umgang mit ihren Geschäftspartnern verpflichtet und ist bestrebt, ihren Kunden jederzeit eine umfängliche Beratung zu bieten und sie mit allen Informationen zu versorgen, die für eine angemessene und vernünftige Entscheidung nötig sind. Mögliche Konflikte sollen rechtzeitig erkannt und wenn möglich vermieden werden. Sollte eine Vermeidung im Einzelfall nicht möglich sein, sind Konflikte zur allseitigen Zufriedenheit zu lösen.
§ 4 Wettbewerbs- und Kartellrecht
Die DruckChemie-Gruppe ist bestrebt, ihre Geschäftsziele mit ethisch und rechtlich einwandfreien und angemesseneren Mitteln zu erreichen. Deshalb bedient sich die DruckChemie-Gruppe im Wettbewerb ausschließlich fairer und rechtmäßiger Mittel. Jeder einzelne Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu beachten. Jeder Mitarbeiter wurde darüber informiert und hat verstanden, dass Verletzungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts nicht nur zur Unwirksamkeit der betroffenen Vereinbarungen führen, sondern auch zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen, Schadensersatzforderungen und erheblichen Reputationsschäden für die DruckChemie-Gruppe führen. Zudem ist sämtlichen Mitarbeitern klar, dass die DruckChemie-Gruppe im Falle von Verstößen gegen das Wettbwerbs- und Kartellrecht die möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung der betroffenen Mitarbeiter durchsetzen wird. Sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe sind angehalten und haben die Möglichkeit, sich bei Zweifeln über die Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen zur Beratung an ihren jeweiligen Vorgesetzten, die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft der DC oder an den Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe zu wenden. Die DruckChemie-Gruppe hat ihren Mitarbeitern im Rahmen der Richtlinien für die Einhaltung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften der DruckChemie-Gruppe die wesentlichen Kenntnisse und Informationen zugänglich gemacht und ist bestrebt, ihre Mitarbeiter auch in Zukunft regelmäßig über wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen zu informieren.
(1) Horizontalvereinbarungen
Zu denjenigen Verhaltensweisen, die stets eine Verletzung des Wettbewerbs- oder Kartellrechts bewirken gehören insbesondere Absprachen oder Vereinbarungen mit Wettbewerbern über Preise und Konditionen. Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern (Horizontalvereinbarungen) verboten, wenn sie die Vermeidung oder Beschränkung des Wettbewerbs verfolgen oder bewirken können. Hierzu zählen beispielsweise Vereinbarungen über Preise, Angebote, Verkaufsbedingungen, Produktions- oder Lieferquoten, das Abstecken geografischer Märkte sowie die Aufteilung von Produktmärkten oder Kunden. Neben diesen Absprachen oder Vereinbarungen können auch bestimmte abgestimmte Verhaltensweisen einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbs- und Kartellrecht bedeuten. Nähere Informationen zu den unzulässigen Verhaltensweisen finden sich in den Richtlinien für die Einhaltung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften der DruckChemie-Gruppe, die für sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe zugänglich sind.
(2) Vertikalvereinbarungen
Die DruckChemie-Gruppe und ihre Mitarbeiter sind dazu angehalten, keine Vereinbarungen und Absprachen mit Lieferanten und Kunden (vertikale Vereinbarungen) zu treffen, die zu einer Verhinderung oder Beschränkung des Wettbewerbs führen. Daher sind Klauseln zu vermeiden, die die Freiheit des Kunden beschränken, selbständig über die Preise und Bedingungen für den Weiterverkauf zu entscheiden, die einen Verkauf der Waren an andere Kunden nur zu dem gleichen oder einem höheren Preis (Meistbegünstigungsklauseln), exklusive Lieferverpflichtungen oder unzulässige Wettbewerbsverbote vorsehen. Nähere Informationen zu diesem Themenbereich finden sich ebenfalls in den Richtlinien für die Einhaltung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften der DruckChemie-Gruppe.
(3) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Sofern die DruckChemie-Gruppe bzw. einzelne Tochtergesellschaften der DruckChemie-Gruppe eine marktbeherrschende Stellung in bestimmten Märkten innehaben, darf diese nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken eingesetzt werden. Sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe haben dafür zu sorgen, dass eine eventuell bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich eingesetzt oder ausgenutzt wird, insbesondere durch Ungleichbehandlung von Kunden ohne sachlichen Grund (Diskriminierungsverbot), Liefer- oder Bezugssperren, Durchsetzung nicht gerechtfertigter Preise oder Konditionen oder Koppelungsverträge.
Im Falle von Zweifeln über das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung im Einzelfall und die angemessene Verhaltensweise bei Vorliegen einer solchen Stellung, sind die Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe angehalten, sich an ihren jeweiligen Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe zu wenden.
§ 5 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Geheimhaltung
Sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe sind verpflichtet, alle vertraulichen Angelegenheiten und Informationen der DruckChemie-Gruppe und ihrer Kunden und Geschäftspartner geheim zu halten. Vertraulich sind diejenigen Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder von denen anzunehmen ist, dass sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind oder sein sollen, insbesondere weil sie von Wettbewerbern genutzt werden könnten oder der DruckChemie-Gruppe und ihren Kunden und Geschäftspartnern im Fall der öffentlichen Bekanntgabe schaden könnten. Vertrauliche Informationen beinhalten regelmäßig Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sonstige kommerziell sensible Informationen oder unveröffentlichte Geschäftszahlen.
Vertrauliche Informationen müssen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Auch im internen Umgang soll eine Weitergabe vertraulicher Informationen nur an solche Mitarbeiter erfolgen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und nur in dem für diese Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang.
(2) Datenschutz
Sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe sind verpflichtet, die bestehenden Datenschutzregelungen einzuhalten und insbesondere aktiv dafür zu sorgen, dass personenbezogene Daten gegen unbefugten Zugriff geschützt sind. Personenbezogene Daten sollen nur gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Daten für einen klar bestimmten Zweck zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigt werden.
§ 6 Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe haben in jedem Fall einen Missbrauch ihrer Tätigkeit für die DruckChemie-Gruppe zum Zwecke der Geldwäsche oder für andere kriminelle Zwecke zu vermeiden. Die DruckChemie-Gruppe ist bemüht, die in- und ausländischen Regelungen zur Geldwäsche zu beachten. Geldwäsche bezeichnet insbesondere das Einbringen von Geld oder anderen Vermögenswerten, die direkt oder indirekt aus illegalen Verhaltensweisen stammen, in den regulären Wirtschaftskreislauf.
Im Fall von Zweifeln über die Zulässigkeit finanzieller Transaktionen oder Vorgänge sind sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe angehalten, frühzeitig Rücksprache mit der der Geschäftführung der jeweiligen Tochtergesellschaft der DC oder dem Compliance-Beauftragten der DruckChemie-Gruppe gehalten werden. Illegal erscheinende Transaktionen sind in jedem Fall abzulehnen und in begründeten Verdachtsfällen ist der Compliance-Beauftragte der DruckChemie-Gruppe hinzuziehen.
§ 7 Schutz der Vermögenswerte der DruckChemie-Gruppe
Die Unternehmenswerte von DruckChemie-Gruppe umfassen nicht nur Sachwerte, sondern auch immaterielle Vermögenswerte wie geistiges Eigentum, Informationen, Ideen, Kenntnisse und Know-how der DruckChemie-Gruppe und ihrer Mitarbeiter.
Sämtliche Mitarbeiter der Druck-Chemie-Gruppe sind verantwortlich dafür, diese Unternehmenswerte zu schützen. Diese Unternehmenswerte dürfen ausschließlich für angemessene und legale Geschäftszwecke genutzt werden.
§ 8 Umweltschutz
Die DruckChemie-Gruppe anerkennt die Verantwortung für Nachhaltigkeit und Umweltschutz ausdrücklich an. Bei ihren Handlungen und Entscheidungen sind die Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe daher angehalten, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen, damit Belastungen weitgehend vermieden, zumindest aber reduziert werden.
§ 9 Anwendungsbereich, Umsetzung, Meldung von Verstößen
Dieser Code of Conduct gilt für sämtliche Mitarbeiter der DruckChemie-Gruppe, einschließlich der Geschäftsführung der DC und ihrer Tochtergesellschaften und sonstiger Personen, deren Status demjenigen von Mitarbeitern entspricht (z.B. Zeitarbeiter). Die männliche Form umfasst auch jeweils die weibliche. Die DruckChemie-Gruppe wird sicherstellen, dass dieser Code of Conduct auch Grundlage der Vereinbarungen mit ihren Vertriebspartnern, Handelsvertretern und Beratern wird.
Sämtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, die in diesem Code of Conduct dargestellten Regeln zu befolgen. Die Geschäftsführer und leitenden Angesellten der Tochtergesellschaften der DC haben sicherzustellen, dass die Belegschaft mit dem Inhalt des Code of Conducts vertraut ist und die jeweils relevanten Vorschriften eingehalten werden. Bei Fragen oder Zweifeln hinsichtlich der konkreten Anwendung der Regelunges des Code of Conduct sind Geschäftsführer und leitende Angestellte angehalten, sich zur Klärung dieser Verständnisfragen an den Compliance-Beauftragten der Druck-Chemie Gruppe zu halten, der zur Beantwortung dieser Fragen zur Verfügung steht und zuständig ist.
Den Mitarbeitern ist bewusst, dass die Nichtbefolgung des Code of Conduct zu disziplinarischen Maßnahmen führen kann.
Erlangt ein Mitarbeiter Kenntnis von Gesetzesverstößen oder der Nichtbefolgung der hier festgelegten Verhaltensanforderungen, insbesondere von Fällen des Betruges und der Untreue, der Korruption oder von wettbewerbswidrigen oder sonstigen unangemessenen, illegalen oder wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, so ist der zuständige Vorgesetzte, die Geschäftsführung der DC oder der Compliance-Beauftragte der DruckChemie-Gruppe zu informieren. Die vorgenannten Personen sind darüber hinaus stets zu informieren, wenn ein Mitarbeiter Kenntnis über solche Vorgänge oder Verhaltensweisen erlangt, die eine Schädigung oder Gefährdung des guten Rufs der DruckChemie-Gruppe nach sich ziehen können.
Jede im bestem Wissen und in redlicher Absicht abgegebene Meldung von Verstößen wird ernst genommen und vertraulich behandelt. Dem betroffenen Mitarbeiter werden durch seine Meldung keine Nachteile entstehen.
§ 10 Zentraler Ansprechpartner
Die Verantwortung für die Überwachung und Einhaltung dieses Verhaltenskodex obliegt der Geschäftsleitung der DC Druckchemie.
Herr Mirko Kern, DC DruckChemie GmbH, Wiesenstraße 10, 72119 Ammerbuch, 07032 – 9765 0